12. Mai 2020
Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Pressekonferenz vom 29. April 2020 diverse Lockerungsmassnahmen für den 11. Mai 2020 vorgestellt. Demnach ist Breitensport ohne Körperkontakt und mit maximal 5 Personen wieder möglich.
Die COVID19 Verordnung 2 schreibt diesbezüglich vor, dass Betreiber von Einrichtungen für sportliche Aktivitäten durch die Erarbeitung und Umsetzung eines Schutzkonzepts gewährleisten müssen, dass das Übertragungsrisiko minimiert wird. Dieses Schutzkonzept sollte mit jenen der verschiedenen Verbände abgestimmt sein.
Der Gemeinderat Schötz hat daher die entsprechenden Schutzkonzepte für die Sportanlagen, die Turnhallen sowie die Aussesportanlage Morgenweg erarbeitet.
Jeder Verein, der seine Trainings wieder aufnehmen möchte, hat ein auf die Trainings angepasstes Schutzkonzept zu erstellen. Vereine, die die Bedingungen erfüllen, können per Mail an bmtschtzch ein Gesuch zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes stellen.