Gilt für das Gemeindegebiet Ohmstal
Für die Erhebung von verursachergerechten Anschlussgebühren der Bereiche Wasserversorgung und Siedlungsentwässerung sind detaillierte Informationen über die baulichen Veränderungen notwendig.
Diese Informationen werden von den Architekten bzw. den Bauherren über ein provisorisches (bei der Baueingabe) und ein definitives (nach Baufertigstellung) Deklarationsformular eingefordert.
Diese Formulare sind über den aufgeführten Link abrufbar und sind ausgefüllt der Abteilung Bauamt einzureichen.