Meldung Schnurgerüst und Beginn der Mauerarbeiten

Nach der erteilten Baubewilligung wird die Ausführung des Bauvorhabens durch die externe Baukontrollstelle TAGMAR AG im Auftrag der Abteilung Bauamt überprüft. Dazu sind wir auf die Hilfe der Bauherrschaft und der Architekten angewiesen.

Für die vorzeitige Mitteilung (drei Tage vor der gewünschten Abnahme) des erstellten Schnurgerüstes und des Beginns der Maurerarbeiten danken wir Ihnen herzlich. Die Meldung können Sie gerne auch via Online-Formular vornehmen.

https://www.schoetz.ch/de/verwaltung/formulare/Meldung-Schnurgeruest-und-Beginn-der-Maurerarbeiten-neu.php
Bauamt, TAGMAR AG

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