Die Altersrente ist die wichtigste Leistung der AHV. Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Zudem müssen die Personen während mindestens eines Jahres Beiträge an die AHV geleistet haben. Die Altersrente wird nach versicherungstechnischen Grundsätzen berechnet. Die Höhe der Altersrente hängt von den geleisteten Beiträgen ab. Der Anspruch auf die Altersrente beginnt am ersten Tag des Monats, welcher der Erreichung des ordentlichen Rentenalters folgt. Er erlischt erst am Ende des Monats, in dem die rentenberechtigte Person stirbt.
Das Anmeldeformular für eine Altersrente kann direkt online ausgefüllt respektiv heruntergeladen oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular mindestens drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbezug bei der AHV-Zweigstelle Schötz ein. Nach Prüfung des Formulars leitet die AHV-Zweigstelle dieses an die zuständige Ausgleichskasse weiter.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der WAS Ausgleichskasse Luzern.