Die Erwerbsersatzordnung (EO) ersetzt Personen, die Militärdienst oder Zivilschutz leisten, einen Teil des Verdienstausfalls. Seit 2005 deckt die EO auch den Lohnausfall bei Mutterschaft (Mutterschaftsentschädigung) und seit 2021 den Lohnausfall bei einem Vaterschaftsurlaub ab. Die Versicherung ist obligatorisch. Beiträge leisten all jene Personen, die auch an die AHV/IV Beiträge entrichten. Die Beiträge werden zusammen mit denjenigen der AHV nach dem gleichen Verfahren erhoben.