Erwerbsersatz EO der AHV anmelden

Die Erwerbsersatzordnung (EO) ersetzt Personen, die Militärdienst oder Zivilschutz leisten, einen Teil des Verdienstausfalls. Seit 2005 deckt die EO auch den Lohnausfall bei Mutterschaft (Mutterschaftsentschädigung) und seit 2021 den Lohnausfall bei einem Vaterschaftsurlaub ab. Die Versicherung ist obligatorisch. Beiträge leisten all jene Personen, die auch an die AHV/IV Beiträge entrichten. Die Beiträge werden zusammen mit denjenigen der AHV nach dem gleichen Verfahren erhoben.

AHV-Zweigstelle

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen