Erziehungsgutschriften (AHV)

Erziehungsgutschriften sind fiktive Einkommen, die einer versicherten Person bei der Rentenberechnung angerechnet werden für jedes Jahr, in dem ihre Kinder jünger als 16 Jahre waren. Die Erziehungsgutschriften betragen das Dreifache der jährlichen Mindestrente bei Anspruchsbeginn. Bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften werden die Erziehungsgutschriften während der Ehe beziehungsweise eingetragenen Partnerschaft geteilt.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Erziehungsgutschriften.

Die Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschrift ist der zuständigen Ausgleichskasse erst mit der Rentenanmeldung einzureichen.

AHV-Zweigstelle

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen