Erziehungsgutschriften sind fiktive Einkommen, die einer versicherten Person bei der Rentenberechnung angerechnet werden für jedes Jahr, in dem ihre Kinder jünger als 16 Jahre waren. Die Erziehungsgutschriften betragen das Dreifache der jährlichen Mindestrente bei Anspruchsbeginn. Bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften werden die Erziehungsgutschriften während der Ehe beziehungsweise eingetragenen Partnerschaft geteilt.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Erziehungsgutschriften.
Die Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschrift ist der zuständigen Ausgleichskasse erst mit der Rentenanmeldung einzureichen.