AHV-Splitting (Einkommensteilung) bei Scheidung

Sie sind verheiratet, verwitwet oder geschieden? Dann wird vor der Berechnung Ihrer Altersrente ein sogenanntes Splitting der Einkommen vorgenommen.

Einkommen, welche die beiden Ehegatten während der Ehejahre erzielt haben, werden aufgeteilt. Es erhalten beide Ehegatten je die Hälfte gut­ge­schrie­ben.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt "Splitting bei Scheidung" und auf der Website der WAS Ausgleichskasse Luzern. 

AHV-Zweigstelle

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