Wenn Sie Ihre Rente vor dem Referenzalter beziehen, erhalten Sie während dem gesamten Rentenbezug eine gekürzte Rente.
Sie können Ihre Altersrente ab 63 monatlich vorbeziehen. Für Frauen mit Jahrgang 1961 bis 1969 ist ein Vorbezug weiterhin ab 62 Jahren möglich. Der Vorbezug beginnt frühestens ab dem Folgemonat der Anmeldung. Ein rückwirkender Vorbezug ist ausgeschlossen.
Sie können entweder Ihre ganze Altersrente vorbeziehen oder einen Anteil davon, mindestens 20% und höchstens 80%. Sie können diesen Anteil während der Vorbezugsdauer einmal erhöhen.
Wichtig für Personen mit Kindern: Während des Vorbezugs erhalten Sie keine Kinderrente.