Wenn Sie pflegebedürftige Verwandte betreuen, die leicht erreichbar sind, haben Sie Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Es handelt sich um fiktive Einkommen, die auf Antrag einer versicherten Person ihrem Individuellen Konto gutgeschrieben werden für jedes Jahr, in dem sie nahe Verwandte betreut, die eine Hilflosenentschädigung der AHV, IV, UV oder der Militärversicherung beziehen. Die Betreuungsgutschriften betragen das Dreifache der jährlichen Mindestrente zum Zeitpunkt des Anspruchsbeginns und müssen jährlich geltend gemacht werden. Wer gilt als Verwandte? Eltern, Kinder, Geschwister und Grosseltern. Verwandten gleichgestellt sind Ehegatten, Schwiegereltern oder Stiefkinder sowie der oder die Lebenspartner/in, der oder die mit der versicherten Person seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im gleichen Haushalt lebt.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Betreuungsgutschriften.
Die Anmeldung für Betreuungsgutschriften können online ausgefüllt respektive heruntergeladen werden. Bitte leiten Sie das ausgefüllte Formular an die AHV-Zweigstelle weiter.