Parkieren auf öffentlichem Grund

Das Parkieren auf öffentlichem Grund in Schötz ist gebührenpflichtig und/oder zeitlich beschränkt. Es muss daher die Parkuhr bedient werden oder für die entsprechende Autonummer eine Dauerparkkarte gelöst werden. Das Hinterlegen der Bestätigung im Fahrzeug ist nicht nötig, da das Kontrollschild als Beweismittel dient.

Wohnen oder arbeiten Sie in Schötz und möchten eine Parkkarte? ViaAntrag Parkkarte können Sie eine Parkkarte für die von der Gemeinde Schötz bewirtschafteten Parkplätze beantragen. Wird Ihr Antrag gutgeheissen, so erhalten Sie die Bestätigung per Mail zugestellt. Das Hinterlegen der Bestätigung im Fahrzeug ist nicht nötig, da das Kontrollschild als Beweismittel dient.

Bei Fragen oder Unklarheiten ist die Abteilung Gemeindekanzlei gerne für Sie da.

Weitere Informationen entnehmen Sie den folgenden Dokumenten:

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