Die Ergänzungsleistungen (EL) helfen dort, wo AHV/IV-Renten bzw. IV-Taggelder und weitere Einkommen sowie das Vermögen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken. EL sollen die Existenz sichern und letztlich Armut verhindern. Sozialpolitisch sind die EL somit ein massgeschneidertes Instrument, um für jeden Rentner das verfassungsmässig garantierte Grundrecht auf Existenzsicherung individuell konkret zu gewährleisten.
Weitere Informationen finden Sie in den Merkblättern Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sowie Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV und auf der Website der WAS Ausgleichskasse Luzern.
Das Formular für die Anmeldung zum Bezug einer Ergänzungsleistung zur AHV- oder IV-Rente online ausgefüllt und heruntergeladen werden oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden. Bitte leiten Sie das ausgefüllte Formular inklusive der benötigten Unterlagen an die AHV-Zweigstelle Schötz weiter.