Krankenkassen Prämienverbilligung anmelden

Krankenversicherungsprämien können eine grosse finanzielle Belastung sein. Die Prämienverbilligung entlastet insbesondere Familien sowie Haushalte mit geringem Einkommen und Vermögen. Die Prämienverbilligung wird immer direkt an die Krankenkasse ausbezahlt. Sie bekommen anschliessend einen entsprechenden Abzug auf der monatlichen Prämienrechnung.

Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist jedes Jahr neu mit einer Anmeldung bei WAS Ausgleichs­kasse Luzern geltend zu machen. Die Daten für die Anmeldung kön­nen direkt online unter «Anmeldeformular Prämienverbilligung» erfasst werden. Bei Fragen wählen Sie bitte die Hotline-Nummer 041 375 08 88 der WAS Ausgleichs­kasse Luzern.

Das Gesuch sollte innerhalb der ordentlichen Einreichefrist bis 31. Oktober des Vorjahres eingereicht werden. Wird die Anmeldung nach dieser ordent­lichen Frist ein­ge­reicht, werden nur diejenigen Prämien verbilligt, die nach der Gesuch­sstellung fällig werden.

AHV-Zweigstelle

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