Ukraine-Konflikt: Informationen

07. Jun 2022

Nachstehend finden Sie die wichtigsten Informationen zur aktuellen Situation in der Ukraine zusammengefasst.

Zentrale Anlaufstelle und Info-Webseite Kanton Luzern

Der Kanton Luzern hat eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, um die Fragen der Bevölkerung zu beantworten.

Kantonale Infoline: 041 228 73 73 (Montag – Freitag, 8 – 17 Uhr)

Kantonale E-Mail: infoline.ukraine@lu.ch

Informationen und weiterführende Hinweise zu häufig gestellten Fragen (Einreise und Aufenthalt, Unterbringung, Freiwilligenarbeit, etc.) sowie Informationsbroschüren für Personen mit Status S und für Gastgebende finden Sie auf der Webseite der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen.

Antworten zum Thema Bevölkerungsschutz (Schutzraum, Notvorrat, Jodtabletten) finden Sie hier

Haben Sie Schutzbedürftige aufgenommen und Fragen oder Anliegen dazu? Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen kann via Online-Formular kontaktiert werden und wird sich anschliessend bei Ihnen melden.

Freiwilliges Engagement

Wohin kann ich Geld spenden?

Neben der Glückskette sammeln momentan viele weitere etablierte Hilfswerke in der Schweiz für die kriegsbetroffenen Menschen in der Ukraine: Auf der Webseite der Stiftung Zewo hat die Zertifizierungsstelle für Non-Profit-Organisationen (Zewo) eine Liste an vertrauenswürdigen Hilfswerken publiziert, die für die Ukraine sammeln.

Der Gemeinderat Schötz hat entschieden, pro Einwohner*in einen Franken zu spenden. Somit konnte ein Spendenbetrag von total Fr. 4'726.-- an die Glückskette überwiesen werden.


Ich möchte mich freiwillig engagieren und bei der Betreuung der Menschen aus der Ukraine mithelfen. Wo kann ich mich melden?

Interessierte Personen können sich bei der Koordinationsstelle Freiwilligenarbeit der DAF melden, um Ihre Personalien und die gewünschten Tätigkeitsbereiche anzugeben.

Ich habe freien Wohnraum, den ich geflüchteten Menschen zur Verfügung stellen möchte. Wo kann ich mich melden?

Wenn Sie private Unterbringungsmöglichkeiten oder Mietobjekte anbieten wollen, wenden Sie sich bitte an die zentrale Anlaufstelle (Infoline) des Kantons Luzern:

Telefon: 041 228 73 73 (Montag - Freitag, 8 bis 17 Uhr)
E-Mail: infoline.ukraine@lu.ch

Haben Sie schon Schutzbedürftige aufgenommen und Fragen oder Anliegen dazu? Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen kann via Online-Formular kontaktiert werden und wird sich anschliessend bei Ihnen melden.

Einreise und Aufenthalt

Kann ich aus der Ukraine in die Schweiz einreisen?

Folgende Personen können aus der Ukraine in die Schweiz einreisen:

  • Schutzsuchende ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen (Ehegatten, Partner, minderjährige Kinder und andere Verwandte, die zum Zeitpunkt der Flucht ganz oder teilweise unterstützt wurden), die vor dem 24. Februar in der Ukraine wohnhaft waren;
  • Schutzsuchende Personen anderer Nationalitäten oder Staatenlose (jeweils mit ihren Familienangehörigen), die vor dem 24. Februar einen internationalen oder nationalen Schutzstatus in der Ukraine hatten;
  • Schutzsuchende Personen (jeweils mit ihren Familienangehörigen), die eine gültige Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung belegen können und nicht dauerhaft in ihre Heimatländer zurückkehren können

Die Personen melden sich bei einem der Verfahrenszentren in der Schweiz. Die Adressen der Verfahrenszentren finden Sie hier. Das Formular kann auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM via Onlinegesuch ausgefüllt und eingereicht werden.  Der Bund prüft die Voraussetzungen für den Schutzstatus "S". Weitere Informationen zum Schutzstatus S erhalten Sie hier (Übertitel "Schutzstatus S").


Für weitere Informationen zum Thema Einreise und Aufenthalt besuchen Sie bitte die Webseite der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen oder wenden sich an das kantonale Amt für Migration.

Schule

Jedes Kind im schulpflichtigen Alter (5 bis 16-Jährige) hat unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus Recht auf Bildung an seinem Aufenthalts-/Wohnort.

Für Kinder von geflüchteten Familien, die direkt in den Kanton Luzern reisen, um bei Verwandten, Freunden oder anderen Gastgebern unterzukommen, ist die betreffende Schule/Gemeinde zuständig. Stellen Familien ein Asylgesuch und werden in einem kantonalen Asylzentrum untergebracht, dann ist für diese Kinder der Kanton (Dienststelle Volksschulbildung) zuständig und die Kinder werden vor Ort oder an Standorten der Schulangebote Asyl geschult: Schulangebote Asyl - Kanton Luzern

Haustiere

Die Schweiz gewährt in Ausnahmefällen die Einreise von Heimtieren (Hunde und Katzen), welche nicht alle Einfuhrbedingungen erfüllen. Diese Möglichkeit besteht jedoch ausschliesslich für Hunde und Katzen, die ihre aus der Ukraine geflüchteten Besitzer begleiten.

Bei beabsichtigter Einreise in die Schweiz werden die Besitzer darum gebeten, ein vorgegebenes Formular auszufüllen und den Veterinärbehörden via folgender Mailadresse zukommen zu lassen: petsukraine@blv.admin.ch. Das Formuar kann hier (Übertitel "Haustiere") heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Nähere Informationen dazu hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen veröffentlicht. Ansprechpartner im Kanton Luzern ist der Veterinärdienst.

Der Schweizer Tierschutz STS hat zusammen mit Fressnapf in 13 Fressnapf-Filialen einen Food Corner eingerichtet. In diesem können ukrainische Flüchtende kostenlos Futter für ihre Hunde und Katzen beziehen.

Bevölkerungsschutz

Eine kriegerische Auseinandersetzung auf dem Gebiet der Schweiz erscheint zum heutigen Zeitpunkt als unwahrscheinlich. Deshalb sind derzeit keine besonderen Vorkehrungen im Bereich Bevölkerungsschutz notwendig. Alle wesentlichen Informationen zu den Themen Schutzräume, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung, Notvorrat und Jodtabletten finden Sie hier (Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen) und hier (Bundesamt für Bevölkerungsschutz).

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