Wahlgenehmigung Ersatzwahl einer Gemeindepräsidentin

03. Jun 2019

Die 10-tägige Beschwerdefrist gegen die Ersatzwahl einer Gemeindepräsidentin / eines Gemeindepräsidenten von Schötz für den Rest der Amtsperiode 2016 - 2020 ist Ende letzter Woche unbenutzt abgelaufen. Dementsprechend hat der Gemeinderat Schötz nun die Wahlgenehmigung gesprochen.

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