amtliche Beglaubigung einer Unterschrift

amtliche Beglaubigung einer Unterschrift

Der Gemeindeschreiber oder dessen Stellvertreter/in beglaubigt Unterschriften. Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich zu erscheinen. Es ist ein amtlicher Ausweis (Identitätskarte oder Pass) vorzulegen.

Es empfiehlt sich, vorgängig telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Unsere Kontaktdaten finden Sie in der Fusszeile.

Eine amtliche Unterschriftsbeglaubigung kostet Fr. 30.00. Bei zwei oder mehreren Unterschriften kostet jede weitere Unterschrift Fr. 10.00.

Gemeindekanzlei, Notariat
Beglaubigungen

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