Krankenkassen-Prämienverbilligung

Krankenkassen-Prämienverbilligung

Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist jedes Jahr neu mit einer Anmeldung bei WAS Ausgleichs­kasse Luzern geltend zu machen. Die Daten für die Anmeldung kön­nen direkt online unter «Anmeldeformular Prämienverbilligung» erfasst werden. Bei Fragen wählen Sie bitte die Hotline-Nummer 041 375 08 88 der WAS Ausgleichs­kasse Luzern.

Das Gesuch sollte innerhalb der ordentlichen Einreichefrist bis 31. Oktober des Vorjahres eingereicht werden (z.B. Prämienverbilligung 2022 - Einreichefrist bis 31. Oktober 2021). Wird die Anmeldung nach dieser ordent­lichen Frist ein­ge­reicht, werden nur diejenigen Prämien verbilligt, die nach der Gesuch­stellung fällig werden.

https://www.was-luzern.ch/praemienverbilligung
AHV-Zweigstelle, Gemeindekanzlei
AHV / IV / EL

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