Corona-Virus: Lockerungen 11. Mai 2020

07. Mai 2020

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 einen zweiten Lockerungsschritt auf den 11. Mai 2020 beschlossen. Der Gemeinderat Schötz hat gestützt darauf folgendes beschlossen:

 
Öffnung Gemeindeverwaltung Schötz
Die Schalter der Gemeindeverwaltung Schötz sind ab dem 11. Mai 2020 unter Auflagen wieder zu den gewohnten Zeiten offen. Wir bitten Sie, nur in dringenden Fällen persönlich am Schalter zu erscheinen und sind Ihnen für eine telefonische Voranmeldung dankbar. Telefon, Mail- und Postverkehr sind dem persönlichen Kontakt vorzuziehen. Wir bitten Sie, Korrespondenzen via Gemeindebriefkasten zuzustellen, anstatt diese persönlich am Schalter abzugeben. Viele Dienstleistungen können Sie via Online-Schalter, Telefon oder E-Mail beziehen.

Falls Sie persönlich am Schalter vorsprechen müssen, bitten wir Sie, die Markierungen zu beachten sowie die Massnahmen bezüglich Abstand und Hygiene einzuhalten.


Öffnung Rasenplatz und "roter" Platz
Ab Montag 11. Mai 2020 sind der Rasenplatz sowie der "rote" Platz der Gemeinde wieder frei zugänglich - die "Goals" werden jedoch nicht aufgestellt. Die Massnahmen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) (Abstands- und Hygienevorschriften) sind weiterhin einzuhalten.


Schutzkonzepte der Vereine
Damit die Vereine die Trainings wieder aufnehmen können, ist ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten und einzuhalten. Das Schutzkonzept ist an die Abteilung Bau und Infrastruktur, bmtschtzch, einzureichen. 


Der Gemeinderat und die Verwaltung danken Ihnen für Ihr Mitwirken.

Informationen zum Schulbetrieb finden Sie hier.

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