16. Okt 2020
Im Kanton Luzern ist die Zahl der Personen, die sich mit Covid-19 infizieren, in den letzten Tagen stark gestiegen. Um die Verbreitung des Virus einzudämmen, hat der Regierungsrat eine erweiterte Maskentragpflicht beschlossen. Sie betrifft den Publikumsbereich von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und gilt ab Samstag, 17. Oktober 2020.
Das Tragen einer Maske ist insbesondere vorgeschrieben im Publikumsbereich von Einkaufsläden, -zentren und -märkten, Poststellen und Banken, Museen, Theatern und Konzerthäusern, Verwaltungsgebäuden, Gotteshäusern und religiösen Gemeinschaftsräumen, Kinos, Bahnhöfen und Bibliotheken. Ebenfalls gilt eine Maskentragpflicht an Wochen-, Monats- und Jahrmärkten sowie für das Personal im Gästebereich von Restaurationsbetrieben (einschliesslich Bars und Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen). Eine Maske tragen müssen ausserdem alle, die Dienstleistungen erbringen oder beanspruchen, bei denen es zu Körperkontakt kommt oder der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Medienmitteilung des Kantons Luzern.