23. Jul 2020
In diesen Tagen werden die Kurzbotschaften für die Gemeindeversammlung vom 31. August 2020 durch die Post zugestellt. Nachfolgend finden Sie die detaillierten Unterlagen zu den einzelnen Traktanden.
Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Situation (COVID-19) gelten spezielle Sicherheitsmassnahmen, die durch die Teilnehmenden der Gemeindeversammlung zwingend eingehalten werden müssen. Diese werden den Stimmberechtigten rechtzeitig mittels Schutzkonzept für die Gemeindeversammlung angezeigt (einsehbar ab der zweiten Augusthälfte auf der Homepage der Gemeinde Schötz). Ausserdem müssen Personen, die sich krank oder unwohl fühlen der Versammlung fernbleiben. Personen, die einer Risikogruppe angehören, haben die Möglichkeit, an der Versammlung auf separaten Plätzen teilzunehmen. Das Tragen von Schutzmasken ist erlaubt. Es wird eine Präsenzliste geführt. Die Teilnehmenden haben das Personalienblatt, welches mit der Kurzbotschaft
in alle Haushaltungen zugestellt wurde, ausgefüllt zur Versammlung mitzubringen und am Eingang abzugeben.